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Korruptionsskandal
Anklage gegen Regensburger Oberbürgermeister
Aktualisiert am 28.07.2017-13:20
Mehr als ein Jahr lang hat die Staatsanwaltschaft Regensburg gegen den
suspendierten Rathauschef Joachim Wolbergs ermittelt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Es geht um Korruption im großen Stil.
In der Regensburger Spendenaffäre hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen
Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) und drei weitere Angeschuldigte erhoben. Wolbergs legen die Ermittler unter anderem Bestechlichkeit und Vorteilsannahme zur Last, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Außerdem soll der Stadtchef im Zusammenwirken mit anderen Beschuldigten im Zusammenhang mit gestückelten Spenden an die SPD gegen das Parteiengesetz verstoßen haben. Im Zuge der Ermittlungen war Wolbergs Anfang des Jahres bereits vorläufig des Dienstes enthoben worden. Neben dem Stadtchef sind ein Bauunternehmer, ein ehemaliger Angestellter von dessen Firma und der frühere SPD-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat angeklagt. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Angeschuldigten muss nun die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg entscheiden. Ein zentraler Bestandteil der Anklage sind die Vorgänge um die Vergabe eines ehemaligen Kasernengeländes, das die Stadt Regensburg 2011 von der Bundesrepublik erworben hatte. Dabei soll Wolbergs den Bauunternehmer laut Staatsanwaltschaft „bewusst in pflichtwidriger Weise bevorzugt“ haben. Dem Bauunternehmer legt die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang spiegelbildlich Bestechung und Vorteilsgewährung zur Last. Er soll von 2011 bis 2016 insgesamt 475.000 Euro an den SPD-Ortsverein Regensburg Stadtsüden gespendet haben – gestückelt in 48 Einzelspenden von Strohmännern über jeweils 9900 Euro, um die Herkunft der Gelder zu verschleiern und die Parteiengesetz verankerte Veröffentlichungsgrenze von 10.000 Euro zu unterlaufen.
Gelder flossen bis in den Fußballverein
Auch soll der Bauunternehmer für den Zuschlag zugunsten seiner Firma bei der Vergabe des
Kasernengeländes Zuwendungen an den Fußballverein SSV Jahn Regensburg geleistet haben, dessen Aufsichtsrat Wolbergs angehört. Ferner legt die Anklagebehörde dem Unternehmer zur Last, beim Verkauf von zwei Eigentumswohnungen an dem OB nahestehende Personen Nachlässe von 53.000 und 47.000 Euro gewährt sowie Renovierungskosten für Wolbergs übernommen zu haben. Wolbergs soll darüber hinaus der Vergabe eines zwischenzeitlich zurückgezahlten 4,5- Millionen-Euro-Kredits an den Unternehmer durch die Sparkasse Regensburg zugestimmt haben – bei einem Zinssatz von 0,6 Prozent und einer Bearbeitungsgebühr von 0,5 Prozent. Laut Staatsanwaltschaft soll der OB seine Zustimmung aufgrund der von dem Bauunternehmer bereits erhaltenen und in Aussicht gestellten Zuwendungen erteilt haben, was der Unternehmer gebilligt haben soll.
Bürgermeister weist Vorwürfe weiterhin zurück
Wolbergs Verteidigung erklärte, der Oberbürgermeister weise die Vorwürfe „unverändert
entschieden zurück“. Zugleich übte der Anwalt von Wolbergs, Peter Witting, scharfe Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Die Behörde habe rechtsstaatliche Mindeststandards nicht eingehalten. Von einem fairen Verfahren könne „längst nicht mehr die Rede sein“. Unter anderem habe die Staatsanwaltschaft zugesichert, dass der Verteidigung bei Abschluss der Ermittlungen „nochmals umfassende Akteneinsicht gewährt werde“. Dies sei nicht geschehen. Der Verteidigung sei die Möglichkeit genommen worden, „auf den Gang des Verfahrens wie geboten einzuwirken“.
Politik
Regensburgs Oberbürgermeister Wolbergs sitzt seit mehr als einer Woche in U-Haft.
(Foto: dpa) Freitag, 27. Januar 2017
Korruptionsaffäre um Bauauftrag: Regensburger OB des Dienstes enthoben
Er sitzt bereits in Untersuchungshaft, nun ist der Regensburger Oberbürgermeister auch
sein Amt los - jedenfalls vorläufig. Dem SPD-Politiker wird Bestechlichkeit vorgeworfen. Offen ist jedoch, wie und mit seinem Gehalt verfahren wird.
In der Regensburger Korruptionsaffäre ist Oberbürgermeister Joachim Wolbergs vorläufig seines
Dienstes enthoben worden. Damit soll weiterer Schaden von Amt und Stadt abgewendet werden, teilte die Landesanwaltschaft als oberste Disziplinarbehörde mit. Nach der Rechtsprechung führe der Vorwurf der Bestechlichkeit in der Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Und im Fall einer strafrechtlichen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten wäre das Beamtenverhältnis schon von Gesetzes wegen beendet. Über die Frage, ob auch ein Teil von Wolbergs Dienstbezügen einbehalten wird, wird gesondert entschieden. Eine Kürzung von bis zu 50 Prozent ist möglich. Weil der SPD-Mann derzeit in Untersuchungshaft sitzt, hat die Landesanwaltschaft ihm eine Frist bis Anfang Februar zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eingeräumt.
Muss Wolbergs in U-Haft bleiben?
In der Affäre geht es um eine Grundstücksvergabe an ein bestimmtes Bauunternehmen. Wolbergs soll
das Unternehmen bei der Vergabe eines früheren Kasernenareals im Oktober 2014 bevorzugt haben. Im Gegenzug soll der ebenfalls beschuldigte Bauunternehmer an die Regensburger SPD Spenden in sechsstelliger Höhe gezahlt und Wolbergs und ihm nahestehenden Personen geldwerte Vorteile verschafft haben. Schon bei Eröffnung des Haftbefehls gegen Wolbergs am 18. Januar hatte sein Anwalt einen Antrag auf Haftprüfung gestellt, wie ein Sprecher des Regensburger Amtsgerichts mitteilte. Damit wird Wolbergs noch einmal von einem Ermittlungsrichter angehört. Dies muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Demnach müsste bis kommenden Mittwoch darüber entschieden werden, ob Wolbergs in U-Haft bleibt.
Quelle: n-tv.de
www.n-tv.de
Zentrale Beschwerdestelle – Korruptionsprävention – Informationssicherheit
Korruptionsprävention
© FH Polizei Sachsen-Anhalt – Wissenschaftlicher Dienst
Ziel der Landesregierung ist es, die Korruption auf allen staatlichen Ebenen umfassend
zu bekämpfen und eine entsprechende Ausstrahlung auf die Privatwirtschaft zu erreichen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde im Ministerium für Inneres und Sport (MI) die Zentrale Stelle für Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in der Landesverwaltung eingerichtet. Korruption ist der Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandates mit dem Ziel, für sich oder einen Dritten einen Vorteil zu erlangen. Strafrechtlich sind damit vorrangig die unterschiedlichen Tatbestände der Vorteilsannahme/ -gewährung und der Bestechlichkeit/ Bestechung gemeint. Die durch Korruption hervorgerufenen wirtschaftlichen Schäden sind immens hoch. Laut eines Berichts der EU-Kommission aus dem Jahr 2014 werden sie europaweit auf ca. 120 Mrd. Euro geschätzt, das Bundeskriminalamt ging für 2014 von mehr als 359 Mio. Euro deutschlandweit aus. In diesem Zusammenhang ist allerdings das Dunkelfeld nicht zu vernachlässigen; Experten schätzten es 2003 auf etwa 95%. Hinzu kommt, dass Korruption im öffentlichen Raum in besonderem Maße das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität sowie die Funktionsfähigkeit des Staates untergräbt. Auf die Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption (Gemeinsamer Runderlass des MI, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom 18.11.2016 (MBl. LSA 1/2017, S. 6 ff.) wird besonders hingewiesen.
10. Februar 2016 | 12:06 Uhr
Korruptionsverurteilung gegen Gubener Bürgermeister rechtskräftig
FOTO: Bernd Settnik (dpa-Zentralbild)
Der beurlaubte Bürgermeister von Guben, Klaus-Dieter Hübner (FDP, l),
unterhält sich am 17.02.2014 in Cottbus (Brandenburg) im Landgericht vor Prozessbeginn mit seinem Anwalt Peter Zuriel. Hübner muss sich wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und Untreue verantworten. Er seinerseits weist alle Korruptionsvorwürfe zurück.
Cottbus.
Ein Jahr dauerte es, bis der Bundesgerichtshof
(BGH) entschied. Jetzt bestätigte er ein Urteil des Landgerichtes Cottbus und beendet damit die politische Karriere des Gubener Bürgermeisters Klaus-Dieter Hübner (FDP). sim
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Gubener Bürgermeisters
Klaus-Dieter Hübner (FDP) gegen seine Verurteilung wegen Korruption zurückgewiesen. Das bestätigte am Mittwoch Frank Merker, Sprecher des Cottbuser Landgerichtes. Damit ist dessen Urteil vom Februar 2015 gegen den langjährigen Rathauschef rechtskräftig. Das Gericht hatte Hübner wegen verschiedener Korruptionsdelikte zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Abgewiesen wurde auch die Revision des ehemaligen Chefs eines Gubener Garten-Centers, der mit Hübner zusammen verurteilt worden war und elf Monate Bewährungsstrafe bekam. Das Landgericht hatte Hübner verurteilt, weil er von 2005 bis 2011 von dem Garten-Center unentgeltlich Arbeiten für rund 10 000 Euro auf seinem Wochenendgrundstück erledigen ließ. Als Gegenleistung sorgte er dafür, dass die Firma städtische Aufträge bekam. Außerdem hatte er 7000 Euro private Anwaltskosten im Rahmen eines gegen ihn geführten Disziplinarverfahrens von der Stadt bezahlen lassen. Hübner war 2001 zum Bürgermeister in Guben gewählt und 2009 im Amt bestätigt worden. Im August 2011 begannen die Ermittlungen gegen ihn. Mit der Rechtskraft des Urteils gegen ihn erlischt nach Auskunft des Brandenburger Innenministeriums mit sofortiger Wirkung sein Beamtenstatus. Nach RUNDSCHAU-Recherchen muss es nun Neuwahlen geben. Weder die Stadt Guben noch der Spree-Neiße- Kreis wollten sich am Mittwoch gegenüber der RUNDSCHAU dazu äußern.
Quelle:
www.lr-online.de
03 Feb2017 Nach Amtsenthebung
Landesanwaltschaft halbiert Wolbergs die Bezüge
Von Stefan Aigner in Nachrichten, Überregional
Nach der vorläufigen Suspendierung vom Amt des Oberbürgermeisters hat die Landesanwaltschaft
nun die Bezüge von Joachim Wolbergs um die Hälfte gekürzt. Die Entscheidung beruhe „auf der Prognoseentscheidung, dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden wird“. Das bisherige Gehalt von Wolbergs lag – ohne Zuschläge – bei rund 9.500 Euro. Wir veröffentlichen die Pressemitteilung der Landesanwaltschaft im kompletten Wortlaut.
Die Landesanwaltschaft Bayern hat heute den Einbehalt von 50 % der laufenden Dienstbezüge des
Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs angeordnet. Diese Maßnahme steht im Zusammenhang mit der am 27.01.2017 ausgesprochenen vorläufigen Dienstenthebung. Nach dem Bayerischen Disziplinargesetz kann durch die Disziplinarbehörde in Fällen der vorläufigen Dienstenthebung der Einbehalt der monatlichen Dienstbezüge bis zu 50 % angeordnet werden. Beruht die vorläufige Dienstenthebung – wie vorliegend – auf der Prognoseentscheidung, dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden wird, ist es in der Regel ermessensgerecht, die laufenden Bezüge anteilig einzubehalten. Die Möglichkeit, die laufenden Dienstbezüge anteilig einzubehalten, trägt dem Umstand Rechnung, dass der Beamte aufgrund der vorläufigen Dienstenthebung keine Gegenleistung mehr erbringt. Insoweit muss der Beamte eine gewisse Einschränkung in seiner Lebenshaltung hinnehmen. Anhaltspunkte dafür, dass diese Maßnahme vorliegend zu nicht zulässigen, existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führen würde, haben sich bei der Prüfung nicht ergeben. Die Disziplinarbehörde ist jedoch gehalten, die Angemessenheit dieser Maßnahme regelmäßig zu überprüfen und an möglicherweise veränderte Umstände anzupassen. Darüber hinaus kann der Beamte jederzeit beim zuständigen Verwaltungsgericht Regensburg einen Antrag auf Aussetzung der angeordneten Maßnahmen stellen. Der Einbehalt von Dienstbezügen greift nach dem Bayerischen Disziplinargesetz mit dem auf die Anordnung folgenden Zahltag und endet jedenfalls mit dem rechtskräftigen Abschluss des Disziplinarverfahrens. Sollte das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes oder aufgrund einer zu verhängenden Disziplinarmaßnahme enden, verfallen die einbehaltenen Dienstbezüge. Sollte sich hingegen der disziplinarrechtliche Vorwurf als unbegründet herausstellen, würden die einbehaltenen Dienstbezüge nachgezahlt werden. Das Disziplinarverfahren wurde bis zum Abschluss des Strafverfahrens wieder ausgesetzt. Dies erscheint zweckmäßig, um parallele Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Disziplinarbehörde zu vermeiden. Sollte im Strafverfahren öffentliche Klage gegen den Beamten erhoben werden, wäre das Disziplinarverfahren von Gesetzes wegen zwingend auszusetzen.
Berlin & Brandenburg
Justiz
Staatsanwalt wirft Ex-Rathauschef Korruption vor
Otto Theel (r.) am Freitag im Gerichtssaal mit Anwalt Walter Venedey
Quelle: DPA/Z1001 Nestor Bachmann
Neuruppins früherer Bürgermeister, der Linkspolitiker Otto Theel soll in eine
Korruptionsaffäre im Zusammenhang mit dem Bau eines Vier-Sterne-Hotels verwickelt gewesen sein. Jetzt steht er dafür vor dem Landgericht Neuruppin und sagt, er habe nichts zu verbergen.
Die märkische Kleinstadt Neuruppin galt lange Zeit als das Palermo Deutschlands.
Die sogenannte XY-Bande um den Stadtverordneten Olaf Kamrath trieb hier ihr Unwesen, bis sechs Drahtzieher Ende vorigen Jahres wegen organisierten Drogenhandels und illegalen Glücksspiels zu Haftstrafen bis zu zwölf Jahren verurteilt wurden. Der Einfluss der Bande reichte bis in die Polizei. Bald erschütterten weitere Korruptionsvorwürfe die Fontanestadt. Sie kosteten den Chef der Stadtwerke seinen Job. Seit Freitag steht auch noch der ehemalige Bürgermeister Neuruppins, Otto Theel, vor Gericht. Die Anklage wirft dem heutigen Landtagsabgeordneten der Linken Subventionsbetrug in einem besonders schweren Fall sowie Vorteilsannahme vor. Im Fall seiner Verurteilung drohen dem Politiker bis zu zehn Jahre Haft. Für die Staatsanwaltschaft hat Otto Theel „seine Befugnisse als Amtsträger missbraucht“. Laut Anklage wollte der damalige Bürgermeister einen verdeckten Investitionszuschuss der Stadt in Höhe von fünf Millionen D-Mark über eine eigens gegründete städtische Gesellschaft an den Investor eines geplanten Vier-Sterne-Hotels zahlen. Gegenüber der Investitionsbank des Landes (ILB), die das Hotelprojekt ohnehin förderte, habe Theel diese Pläne verschwiegen. Er habe „über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht“, damit der Investor die Fördermittel erhält. Besonders heikel: Theel soll den Investor Ende 2003 um einen Privatkredit über 70.000 Euro für seinen hoch verschuldeten Sohn gebeten haben. Im Gegenzug habe der Investor davon ausgehen können, dass das Projekt protegiert werde. Das Land hatte für das 2006 eröffnete Hotel am Ufer des Ruppiner Sees 17,1 Millionen Euro zugesichert.
Anschuldigungen zurückgewiesen
Beim 45-minütigen Prozessauftakt im Saal 1 des Landgerichts Neuruppin
wies der Angeklagte die Anschuldigungen zurück. In seiner Erklärung hob Theel seine Verdienste um die Entwicklung der Stadt hervor und beklagte den Versuch der „politischen Demontage“. Die Staatsanwaltschaft erwecke in Bezug auf seine Person zu Unrecht „den bösen Anschein der Käuflichkeit“. Der Ex-Bürgermeister räumte allerdings ein, dass er den Investor damals gebeten habe, ein Gespräch mit seinem Sohn zu führen. Die beiden hätten aber bereits länger geschäftlich miteinander zu tun gehabt. Mit dem Kredit zu einem banküblichen Zinssatz, für den er als Vater schließlich bürgte, seien aber keinerlei Versprechungen an den Investor verbunden gewesen. Der 67-Jährige will im weiteren Verlauf des Prozesses von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Sein Anwalt Walter Venedey sagte im Anschluss: „Die Vorwürfe treffen nicht zu. Mein Mann hat gegenüber der Landesinvestitionsbank keine falschen Angaben gemacht. Denn die vertraglichen Grundlagen für den Zuschuss der Stadt galten nicht mehr.“ Der Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Frank Winter, sieht bislang keinen der Anklagepunkte widerlegt. Aus der Aktenlage gehe hervor, dass der damalige Bürgermeister das Hotelvorhaben befördert habe. Auch weist Winter darauf hin, dass im Zusammenhang mit den gleichen Vorwürfen rechtskräftige Strafbefehle gegen den Investor und gegen dessen Anwalt ergangen seien – mit jeweils über einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und Geldstrafen. Theel hingegen wollte ein öffentliches Verfahren. „Ich habe nichts zu verbergen“, sagte der 61-Jährige beim Prozessauftakt. „Ich gehe davon aus, dass das Gericht zwischen Dichtung und Wahrheit unterscheiden wird“.
Immunität galt nicht
Unter den Beobachtern im Gerichtssaal war auch der Landeschef der Linken,
Thomas Nord. Am Schicksal von Otto Theel nehmen die Parteispitze sowie die Landtagsfraktion großen Anteil. Von den Abgeordnetenkollegen wird er aufgrund seiner „angenehmen und sachlichen Art“ sehr geschätzt. Dass er sich persönlich Vorteile verschaffen haben wollen, glaubt keiner. Allerdings heißt es in Parteikreisen: „Theels Schwäche sind seine Söhne.“ Auch als Bürgermeister war der frühere Wirtschaftssekretär der SED-Kreisleitung recht beliebt. Als er 2004 nach zehn Jahren den Bürgermeister-Posten aufgab, wählten ihn die Bürger direkt ins Landesparlament. Der Landtag musste die Immunität des Abgeordneten nicht aufheben, die brandenburgische Verfassung sieht eine solche nur vor, wenn sie eigens beantragt wird.
17. Mai 2010, 21:13 Uhr - Korruption und Untreue in Rathäusern
Von Sonnengöttern und Spargelpäpsten
Wenn sich Bürgermeister für unantastbar halten, werden sie leicht ein Fall für den
Staatsanwalt, wie die Beispiele Pröckl (Schrobenhausen) und Schröpf (Weiden) zeigen.
Von Uwe Ritzer und Rolf Thym
Bis zuletzt war Sepp Plöckl davon überzeugt: "Die Menschen in Schrobenhausen
beten für mich." Den Organen irdischer Gerichtsbarkeit entging er trotzdem nicht. Als Plöckl am 5.Juli 2005 das Landgericht von Ingolstadt verließ, war er faktisch sein Amt als Bürgermeister der oberbayerischen 17.000-Einwohner-Stadt los und auch seine Pensionsansprüche aus 33 Dienstjahren waren dahin. "Er schert sich nicht um Recht und Gesetz", hatten die Richter befunden und den beliebten CSU-Mann wegen Untreue zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Wegen Untreue zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt: Schrobenhausens früherer
Bürgermeister Josef Plöckl (CSU) (Foto: Foto: dpa)
Allzu großzügig hatte der Bürgermeister in die Stadtkasse gegriffen. Mal zahlte
er die Geburtstagsfeier eines Altenheimleiters, ein anderes Mal ließ er den Hof des örtlichen Rot-Kreuz-Heimes auf Stadtkosten teeren. Alles wäre halb so schlimm gewesen, hätte nicht bereits das Amtsgericht Plöckl zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe plus 10.000 Euro Strafe wegen Korruption verurteilt. Der hatte sich nämlich zinsgünstige 20.000 Euro von einem Bauträger geliehen, mit dem er auch von Amts wegen zu tun hatte. Einsichtig zeigte sich Josef Plöckl, 64, trotz alledem nicht. Er werde bestraft für "33 Jahre Dienst für Volk, Vaterland und Bürger", jammerte er, und im Übrigen: "Ich habe nur getan, was Tausende anderer bayerischer Bürgermeister auch tun." Tatsächlich? Weder Innenministerium noch Landesanwaltschaft können Auskunft geben, wie viele der knapp 2050 Gemeinde- und Stadtoberhäupter sich seit der Kommunalwahl 2002 straf- und disziplinarrechtlich verheddert haben. Es waren einige, und oft ging es darum, dass kommunale Mittel zweckentfremdet ausgegeben wurden. Ein Bürgermeister sei kraft Amtes ein Grenzgänger, sagt Hans-Georg Wehling, der als Politikwissenschaftler seit Jahrzehnten den kommunalpolitischen Kosmos erforscht. "Die Bevölkerung erwartet von ihm, dass er sperrige und oft weltfremde Gesetze, die man sich in Berlin oder München ausgedacht hat, an die tatsächlichen, lokalen Verhältnisse anpasst", sagt Wehling. Nur wer Gesetze entsprechend zu biegen verstehe, gelte als unbürokratisch und bürgernah. Und beliebt sein wollen sie alle, schließlich hängt davon die Wiederwahl ab. "Es ist gefährlich, wenn sich Bürgermeister zu sehr mit den Anliegen der Leute identifizieren", sagt Peter März, Chef der bayerischen Landeszentrale für politische Bildung. Noch größer aber ist die Gefahr, im Laufe der Amtszeit zum selbstverliebten Sonnengott seiner Gemeinde zu mutieren. "Mit jedem Dienstjahr glauben Bürgermeister immer mehr, sie könnten sich alles erlauben", sagt Kommunalforscher Wehling. Zumindest dann, wenn sie nur noch von "Ja"- Sagern umgeben sind. Wer solch ein Umfeld hat, der hat es sich allerdings selbst geschaffen. Ganz abgesehen davon, dass sich viele Kommunalfürsten ohnehin nichts sagen lassen. So ignorierte der 31 Jahre lang amtierende Weidener Oberbürgermeister Hans Schröpf (CSU) jahrelang Warnungen des Kommunalen Prüfungsverbandes, der beim Bau der Kläranlage und eines Kanals erhebliche finanzielle Ungereimtheiten festgestellt hatte. Strafrechtlich zum Verhängnis wurden Schröpf allerdings nicht abgeführte Nebeneinkünfte. Das Amtsgericht verdonnerte ihn 2005 per Strafbefehl zu 22.500 Euro Strafe. Noch einmal so viel musste er als Verantwortlicher für den ungeklärten Verbleib von Einnahmen einer städtischen Tombola bezahlen. Obgleich damit doppelt vorbestraft wegen Untreue, Betrugs und Steuerhinterziehung, zeigte Schröpf weder Einsicht, noch dachte er an Rücktritt. Allen Skandalen zum Trotz billigte die CSU mit ihrer Stadtratsmehrheit im Mai 2007 Schröpfs Rücktrittsantrag aus "gesundheitlichen Gründen" und sicherte ihm damit eine stattliche Pension. Die Wähler im konservativen Weiden quittierten den goldenen Handschlag mit der Wahl des Sozialdemokraten Kurt Seggewiß zum neuen OB.
Wo der Spaß aufhört
Schrobenhausen ist hingegen nach wie vor fest in CSU-Hand. Der
Lokaljournalist Mathias Petry sagt, Josef Plöckl sei nach wie vor beliebt, habe seinem CSU-Nachfolger im Wahlkampf geholfen, und auch Verbandsvorsitzender der Spargelanbauer ist er geblieben. Sonst zapft er im Wirtshaus seiner Lebensgefährtin Bier. Petry hat über Plöckl ein Buch geschrieben. "Der Spargelpapst" beschreibt skurrile Zoten aus dem Leben des schrulligen Gesetzesbrechers. Wann immer irgendwo in Bayern ein Bürgermeister in die Schlagzeilen gerät, steigen die Verkaufszahlen. Vielleicht liest es gerade auch der eine oder andere Gredinger. Erst vor wenigen Wochen wurde in der fränkischen Kleinstadt Bürgermeister Franz Josef Lerzer (CSU) suspendiert, weil er Navigationsgeräte, Laptops, Kaffeeautomaten und Handys auf Stadtkosten gekauft hat, die zum Teil in seinem Privathaus gelandet sein sollen. Staatsanwaltschaft und Landesanwaltschaft ermitteln; Lerzer räumt die Vorwürfe zum Teil ein, zum Teil bestreitet er sie. Als er nach längerer Krankheit überraschend wieder den Dienst aufnehmen wollte, jagten ihn aufgebrachte Bürger und Stadträte aus dem Rathaus. Später demonstrierten sie mit Trillerpfeifen, Transparenten und Treckern vor Lerzers Haus. "Wenn es um persönliche Vorteilnahme geht, hört für die Leute der Spaß auf", sagt Wehling. Das erfuhr auch Donauwörths Alt-OB Alfred Böswald. Kaum dass er dekoriert mit der Ehrenbürgerwürde 2002 nach 32 Amtsjahren in Ruhestand verabschiedet wurde, listeten Rechnungsprüfer auf 19 Seiten schwere Verfehlungen auf. Champagner, Wodka, Bücher, sogar Toilettenpapier soll der CSU-Mann auf Stadtkosten gekauft und privat genutzt haben. Auch Böswald sieht sich als Opfer. Einen Strafbefehl über 15.000 Euro hat er dennoch bezahlt. Wehling - selbst aus Baden-Württemberg - glaubt, dass Rechtsaufsicht und Justiz in Bayern strenger sind als in anderen Bundesländern. Darüber gehen die Meinungen allerdings auseinander. Jahrelang prangerte die SPD in Wellheim vergeblich Untreuehandlungen des CSU-Bürgermeisters an. Das Eichstätter Landratsamt kam nicht in die Gänge, und als die Justiz die Untreue endlich feststellte, war sie verjährt. In Wang (Landkreis Freising) wurde kürzlich Bürgermeister Martin Besenrieder zu 11.700 Euro Geldstrafe wegen Untreue verurteilt, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Er hatte für einen neuen Kindergarten die Gemeindekonten horrend überzogen, statt weit günstigere Darlehen aufzunehmen. Obwohl Rechnungsprüfer bereits 2003 ein vernichtendes Urteil fällten, geschah jahrelang nichts.
Schattenwirtschaft
In Furth im Wald fielen die Erkenntnisse übergeordneter Prüfer hingegen auf
fruchtbaren Boden. Allerdings kann die mutmaßliche Hauptfigur eines millionenschweren Schuldenskandals nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Noch während ermittelt wurde, starb CSU-Bürgermeister Reinhold Macho. Er hatte offenbar über Jahre hinweg unrechtmäßig Kredite aufgenommen, um die leere Stadtkasse zu füllen. Etliche Darlehen hatte er nicht im Haushalt ausweisen lassen. Statt der angegebenen 14 Millionen Euro stand Furth im Wald tatsächlich mit 26 Millionen Euro in der Kreide. Machos Nachfolger Johannes Müller schlägt sich bis heute mit den Folgen der Schattenwirtschaft herum. Die Staatsanwaltschaft hat den zweiten Bürgermeister Michael Mühlbauer (CSU) als Teilschuldigen wegen Untreue und Betruges angeklagt. Die CSU nominierte Mühlbauer nicht mehr für die Stadtratswahl, wohl aber die Freien Wähler. Unter der Last eines kuriosen Rechtsstreits kämpft Georg Bruckner (SPD), Bürgermeister der Stadt Viechtach, um seine Wiederwahl. Er soll die Stadt um 133 342,54 Euro geschädigt haben, weil er einen angeblich günstigen Stromliefervertrag für die städtischen Einrichtungen nicht unterschrieben hat. Nun hat ihn sein eigener Stadtrat beim Regensburger Verwaltungsgericht verklagt. Die CSU in Weiden scheint derweil aus dem Schröpf-Desaster gelernt zu haben. Sie hat eine Initiative gestartet, wonach jeder Kommunalpolitiker sich verpflichten soll, im Falle eines Strafbefehls oder einer Verurteilung wegen eines Vergehen im Amt zurückzutreten. |