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Frankfurter Allgemeine
Korruptionsskandal
Anklage gegen Regensburger Oberbürgermeister
Aktualisiert am 28.07.2017-13:20
Das historische Rathaus in Regensburg
Mehr als ein Jahr lang hat die Staatsanwaltschaft Regensburg gegen den
suspendierten Rathauschef Joachim Wolbergs ermittelt. Nun hat die
Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Es geht um Korruption im großen Stil.
In der Regensburger Spendenaffäre hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen
Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) und drei weitere Angeschuldigte erhoben.
Wolbergs legen die Ermittler unter anderem Bestechlichkeit und Vorteilsannahme zur Last, wie
die Behörde am Donnerstag mitteilte. Außerdem soll der Stadtchef im Zusammenwirken mit
anderen Beschuldigten im Zusammenhang mit gestückelten Spenden an die SPD gegen das
Parteiengesetz verstoßen haben.

Im Zuge der Ermittlungen war Wolbergs Anfang des Jahres bereits vorläufig des Dienstes
enthoben worden. Neben dem Stadtchef sind ein Bauunternehmer, ein ehemaliger Angestellter
von dessen Firma und der frühere SPD-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat angeklagt.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Angeschuldigten muss nun die zuständige
Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg entscheiden.

Ein zentraler Bestandteil der Anklage sind die Vorgänge um die Vergabe eines ehemaligen
Kasernengeländes, das die Stadt Regensburg 2011 von der Bundesrepublik erworben hatte.
Dabei soll Wolbergs den Bauunternehmer laut Staatsanwaltschaft „bewusst in pflichtwidriger
Weise bevorzugt“ haben.

Dem Bauunternehmer legt die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang spiegelbildlich
Bestechung und Vorteilsgewährung zur Last. Er soll von 2011 bis 2016 insgesamt 475.000 Euro
an den SPD-Ortsverein Regensburg Stadtsüden gespendet haben – gestückelt in
48 Einzelspenden von Strohmännern über jeweils 9900 Euro, um die Herkunft der Gelder zu
verschleiern und die Parteiengesetz verankerte Veröffentlichungsgrenze von
10.000 Euro zu unterlaufen.
Gelder flossen bis in den Fußballverein
Auch soll der Bauunternehmer für den Zuschlag zugunsten seiner Firma bei der Vergabe des
Kasernengeländes Zuwendungen an den Fußballverein SSV Jahn Regensburg geleistet haben,
dessen Aufsichtsrat Wolbergs angehört. Ferner legt die Anklagebehörde dem Unternehmer zur
Last, beim Verkauf von zwei Eigentumswohnungen an dem OB nahestehende Personen
Nachlässe von 53.000 und 47.000 Euro gewährt sowie Renovierungskosten für Wolbergs
übernommen zu haben.

Wolbergs soll darüber hinaus der Vergabe eines zwischenzeitlich zurückgezahlten 4,5-
Millionen-Euro-Kredits an den Unternehmer durch die Sparkasse Regensburg zugestimmt
haben – bei einem Zinssatz von 0,6 Prozent und einer Bearbeitungsgebühr von 0,5 Prozent. Laut
Staatsanwaltschaft soll der OB seine Zustimmung aufgrund der von dem Bauunternehmer
bereits erhaltenen und in Aussicht gestellten Zuwendungen erteilt haben, was der
Unternehmer gebilligt haben soll.
Bürgermeister weist Vorwürfe weiterhin zurück
Wolbergs Verteidigung erklärte, der Oberbürgermeister weise die Vorwürfe „unverändert
entschieden zurück“. Zugleich übte der Anwalt von Wolbergs, Peter Witting, scharfe Kritik am
Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Die Behörde habe rechtsstaatliche Mindeststandards nicht
eingehalten. Von einem fairen Verfahren könne „längst nicht mehr die Rede sein“.

Unter anderem habe die Staatsanwaltschaft zugesichert, dass der Verteidigung bei Abschluss
der Ermittlungen „nochmals umfassende Akteneinsicht gewährt werde“. Dies sei nicht
geschehen. Der Verteidigung sei die Möglichkeit genommen worden, „auf den Gang des
Verfahrens wie geboten einzuwirken“.
Quelle: AFP

www.faz.net

NTV
Politik
Oberbürgermeister Wolbergs
Regensburgs Oberbürgermeister Wolbergs sitzt seit mehr als einer Woche in U-Haft.
(Foto: dpa)

Freitag, 27. Januar 2017
Korruptionsaffäre um Bauauftrag: Regensburger OB des Dienstes enthoben
Er sitzt bereits in Untersuchungshaft, nun ist der Regensburger Oberbürgermeister auch
sein Amt los - jedenfalls vorläufig. Dem SPD-Politiker wird Bestechlichkeit vorgeworfen.
Offen ist jedoch, wie und mit seinem Gehalt verfahren wird.
In der Regensburger Korruptionsaffäre ist Oberbürgermeister Joachim Wolbergs vorläufig seines
Dienstes enthoben worden. Damit soll weiterer Schaden von Amt und Stadt abgewendet werden,
teilte die Landesanwaltschaft als oberste Disziplinarbehörde mit. Nach der Rechtsprechung führe
der Vorwurf der Bestechlichkeit in der Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Und im
Fall einer strafrechtlichen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten wäre
das Beamtenverhältnis schon von Gesetzes wegen beendet.

Über die Frage, ob auch ein Teil von Wolbergs Dienstbezügen einbehalten wird, wird gesondert
entschieden. Eine Kürzung von bis zu 50 Prozent ist möglich. Weil der SPD-Mann derzeit in
Untersuchungshaft sitzt, hat die Landesanwaltschaft ihm eine Frist bis Anfang Februar zum
Nachweis seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eingeräumt.
Muss Wolbergs in U-Haft bleiben?
In der Affäre geht es um eine Grundstücksvergabe an ein bestimmtes Bauunternehmen. Wolbergs soll
das Unternehmen bei der Vergabe eines früheren Kasernenareals im Oktober 2014 bevorzugt haben.
Im Gegenzug soll der ebenfalls beschuldigte Bauunternehmer an die Regensburger SPD Spenden in
sechsstelliger Höhe gezahlt und Wolbergs und ihm nahestehenden Personen geldwerte Vorteile
verschafft haben.

Schon bei Eröffnung des Haftbefehls gegen Wolbergs am 18. Januar hatte sein Anwalt einen Antrag
auf Haftprüfung gestellt, wie ein Sprecher des Regensburger Amtsgerichts mitteilte. Damit wird
Wolbergs noch einmal von einem Ermittlungsrichter angehört. Dies muss innerhalb von zwei
Wochen erfolgen. Demnach müsste bis kommenden Mittwoch darüber entschieden werden, ob
Wolbergs in U-Haft bleibt.
Quelle: n-tv.de
www.n-tv.de

Sachsen-Anhalt
Zentrale Beschwerdestelle – Korruptionsprävention – Informationssicherheit
Zentrale Beschwerdestelle
Korruptionsprävention
Geldzustecken
© FH Polizei Sachsen-Anhalt – Wissenschaftlicher Dienst
Ziel der Landesregierung ist es, die Korruption auf allen staatlichen Ebenen umfassend
zu bekämpfen und eine entsprechende Ausstrahlung auf die Privatwirtschaft zu erreichen.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde im Ministerium für Inneres und Sport (MI)
die Zentrale Stelle für Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in der Landesverwaltung
eingerichtet.

Korruption ist der Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft
oder eines politischen Mandates mit dem Ziel, für sich oder einen Dritten einen Vorteil
zu erlangen. Strafrechtlich sind damit vorrangig die unterschiedlichen Tatbestände
der Vorteilsannahme/ -gewährung und der Bestechlichkeit/ Bestechung gemeint.

Die durch Korruption hervorgerufenen wirtschaftlichen Schäden sind immens hoch.
Laut eines Berichts der EU-Kommission aus dem Jahr 2014 werden sie europaweit auf
ca. 120 Mrd. Euro geschätzt, das Bundeskriminalamt ging für 2014 von mehr als
359 Mio. Euro deutschlandweit aus. In diesem Zusammenhang ist allerdings das Dunkelfeld
nicht zu vernachlässigen; Experten schätzten es 2003 auf etwa 95%. Hinzu kommt,
dass Korruption im öffentlichen Raum in besonderem Maße das Vertrauen der Bevölkerung
in die Integrität sowie die Funktionsfähigkeit des Staates untergräbt.

Auf die Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption
(Gemeinsamer Runderlass des MI, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien
vom 18.11.2016 (MBl. LSA 1/2017, S. 6 ff.) wird besonders hingewiesen.

LR Online
10. Februar 2016 | 12:06 Uhr
Korruptionsverurteilung gegen Gubener Bürgermeister rechtskräftig
Klaus-Dieter Hübner (FDP, l), Peter Zuriel
FOTO: Bernd Settnik (dpa-Zentralbild)
Der beurlaubte Bürgermeister von Guben, Klaus-Dieter Hübner (FDP, l),
unterhält sich am 17.02.2014 in Cottbus (Brandenburg) im Landgericht vor
Prozessbeginn mit seinem Anwalt Peter Zuriel. Hübner muss sich wegen des
Vorwurfs der Bestechlichkeit und Untreue verantworten. Er seinerseits
weist alle Korruptionsvorwürfe zurück.
Cottbus. Ein Jahr dauerte es, bis der Bundesgerichtshof
(BGH) entschied. Jetzt bestätigte er ein Urteil des
Landgerichtes Cottbus und beendet damit die politische
Karriere des Gubener Bürgermeisters Klaus-Dieter Hübner (FDP). sim
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Gubener Bürgermeisters
Klaus-Dieter Hübner (FDP) gegen seine Verurteilung wegen Korruption
zurückgewiesen. Das bestätigte am Mittwoch Frank Merker, Sprecher
des Cottbuser Landgerichtes. Damit ist dessen Urteil vom Februar
2015 gegen den langjährigen Rathauschef rechtskräftig. Das Gericht
hatte Hübner wegen verschiedener Korruptionsdelikte zu eineinhalb
Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Abgewiesen wurde auch die
Revision des ehemaligen Chefs eines Gubener Garten-Centers, der mit
Hübner zusammen verurteilt worden war und elf Monate
Bewährungsstrafe bekam.

Das Landgericht hatte Hübner verurteilt, weil er von 2005 bis 2011 von
dem Garten-Center unentgeltlich Arbeiten für rund 10 000 Euro auf
seinem Wochenendgrundstück erledigen ließ. Als Gegenleistung sorgte
er dafür, dass die Firma städtische Aufträge bekam. Außerdem hatte er
7000 Euro private Anwaltskosten im Rahmen eines gegen ihn
geführten Disziplinarverfahrens von der Stadt bezahlen lassen. Hübner
war 2001 zum Bürgermeister in Guben gewählt und 2009 im Amt
bestätigt worden. Im August 2011 begannen die Ermittlungen gegen
ihn.

Mit der Rechtskraft des Urteils gegen ihn erlischt nach Auskunft des
Brandenburger Innenministeriums mit sofortiger Wirkung sein
Beamtenstatus. Nach RUNDSCHAU-Recherchen muss es nun
Neuwahlen geben. Weder die Stadt Guben noch der Spree-Neiße-
Kreis wollten sich am Mittwoch gegenüber der RUNDSCHAU dazu
äußern.

Regensburg-Digital
03 Feb2017 Nach Amtsenthebung
Landesanwaltschaft halbiert Wolbergs die Bezüge
Von Stefan Aigner in Nachrichten, Überregional
Nach der vorläufigen Suspendierung vom Amt des Oberbürgermeisters hat die Landesanwaltschaft
nun die Bezüge von Joachim Wolbergs um die Hälfte gekürzt. Die Entscheidung beruhe „auf der
Prognoseentscheidung, dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf die Entfernung aus dem
Beamtenverhältnis erkannt werden wird“. Das bisherige Gehalt von Wolbergs lag – ohne Zuschläge –
bei rund 9.500 Euro. Wir veröffentlichen die Pressemitteilung der Landesanwaltschaft im kompletten
Wortlaut.
Joachim Wolbergs
Die Landesanwaltschaft Bayern hat heute den Einbehalt von 50 % der laufenden Dienstbezüge des
Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs angeordnet. Diese Maßnahme steht im
Zusammenhang mit der am 27.01.2017 ausgesprochenen vorläufigen Dienstenthebung.

Nach dem Bayerischen Disziplinargesetz kann durch die Disziplinarbehörde in Fällen der
vorläufigen Dienstenthebung der Einbehalt der monatlichen Dienstbezüge bis zu 50 % angeordnet
werden. Beruht die vorläufige Dienstenthebung – wie vorliegend – auf der Prognoseentscheidung,
dass im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
erkannt werden wird, ist es in der Regel ermessensgerecht, die laufenden Bezüge anteilig
einzubehalten.

Die Möglichkeit, die laufenden Dienstbezüge anteilig einzubehalten, trägt dem Umstand
Rechnung, dass der Beamte aufgrund der vorläufigen Dienstenthebung keine Gegenleistung mehr
erbringt. Insoweit muss der Beamte eine gewisse Einschränkung in seiner Lebenshaltung
hinnehmen. Anhaltspunkte dafür, dass diese Maßnahme vorliegend zu nicht zulässigen,
existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führen würde, haben sich bei der
Prüfung nicht ergeben. Die Disziplinarbehörde ist jedoch gehalten, die Angemessenheit dieser
Maßnahme regelmäßig zu überprüfen und an möglicherweise veränderte Umstände anzupassen.
Darüber hinaus kann der Beamte jederzeit beim zuständigen Verwaltungsgericht Regensburg einen
Antrag auf Aussetzung der angeordneten Maßnahmen stellen. Der Einbehalt von Dienstbezügen
greift nach dem Bayerischen Disziplinargesetz mit dem auf die Anordnung folgenden Zahltag und
endet jedenfalls mit dem rechtskräftigen Abschluss des Disziplinarverfahrens. Sollte das
Beamtenverhältnis kraft Gesetzes oder aufgrund einer zu verhängenden Disziplinarmaßnahme
enden, verfallen die einbehaltenen Dienstbezüge. Sollte sich hingegen der disziplinarrechtliche
Vorwurf als unbegründet herausstellen, würden die einbehaltenen Dienstbezüge nachgezahlt
werden.

Das Disziplinarverfahren wurde bis zum Abschluss des Strafverfahrens wieder ausgesetzt. Dies
erscheint zweckmäßig, um parallele Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der
Disziplinarbehörde zu vermeiden. Sollte im Strafverfahren öffentliche Klage gegen den Beamten
erhoben werden, wäre das Disziplinarverfahren von Gesetzes wegen zwingend auszusetzen.

WELT N24
Berlin & Brandenburg   Justiz
Staatsanwalt wirft Ex-Rathauschef Korruption vor
Anwalt Walter Venedey, Otto Theel
Otto Theel (r.) am Freitag im Gerichtssaal mit Anwalt Walter Venedey
Quelle: DPA/Z1001 Nestor Bachmann
Neuruppins früherer Bürgermeister, der Linkspolitiker Otto Theel soll in eine
Korruptionsaffäre im Zusammenhang mit dem Bau eines Vier-Sterne-Hotels verwickelt
gewesen sein. Jetzt steht er dafür vor dem Landgericht Neuruppin und sagt, er habe
nichts zu verbergen.
Die märkische Kleinstadt Neuruppin galt lange Zeit als das Palermo Deutschlands.
Die sogenannte XY-Bande um den Stadtverordneten Olaf Kamrath trieb hier ihr Unwesen,
bis sechs Drahtzieher Ende vorigen Jahres wegen organisierten Drogenhandels und
illegalen Glücksspiels zu Haftstrafen bis zu zwölf Jahren verurteilt wurden.
Der Einfluss der Bande reichte bis in die Polizei. Bald erschütterten weitere
Korruptionsvorwürfe die Fontanestadt. Sie kosteten den Chef der Stadtwerke seinen Job.
Seit Freitag steht auch noch der ehemalige Bürgermeister Neuruppins, Otto Theel,
vor Gericht. Die Anklage wirft dem heutigen Landtagsabgeordneten der Linken
Subventionsbetrug in einem besonders schweren Fall sowie Vorteilsannahme vor.
Im Fall seiner Verurteilung drohen dem Politiker bis zu zehn Jahre Haft.

Für die Staatsanwaltschaft hat Otto Theel „seine Befugnisse als Amtsträger
missbraucht“. Laut Anklage wollte der damalige Bürgermeister einen
verdeckten Investitionszuschuss der Stadt in Höhe von fünf Millionen
D-Mark über eine eigens gegründete städtische Gesellschaft an den Investor
eines geplanten Vier-Sterne-Hotels zahlen. Gegenüber der Investitionsbank
des Landes (ILB), die das Hotelprojekt ohnehin förderte, habe Theel diese
Pläne verschwiegen. Er habe „über subventionserhebliche Tatsachen
unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht“, damit der Investor die
Fördermittel erhält. Besonders heikel: Theel soll den Investor Ende 2003 um
einen Privatkredit über 70.000 Euro für seinen hoch verschuldeten Sohn
gebeten haben. Im Gegenzug habe der Investor davon ausgehen können, dass
das Projekt protegiert werde. Das Land hatte für das 2006 eröffnete Hotel
am Ufer des Ruppiner Sees 17,1 Millionen Euro zugesichert.
Anschuldigungen zurückgewiesen
Beim 45-minütigen Prozessauftakt im Saal 1 des Landgerichts Neuruppin
wies der Angeklagte die Anschuldigungen zurück. In seiner Erklärung hob
Theel seine Verdienste um die Entwicklung der Stadt hervor und beklagte den
Versuch der „politischen Demontage“. Die Staatsanwaltschaft erwecke in
Bezug auf seine Person zu Unrecht „den bösen Anschein der Käuflichkeit“.
Der Ex-Bürgermeister räumte allerdings ein, dass er den Investor damals
gebeten habe, ein Gespräch mit seinem Sohn zu führen. Die beiden hätten
aber bereits länger geschäftlich miteinander zu tun gehabt. Mit dem Kredit zu
einem banküblichen Zinssatz, für den er als Vater schließlich bürgte, seien
aber keinerlei Versprechungen an den Investor verbunden gewesen.

Der 67-Jährige will im weiteren Verlauf des Prozesses von seinem
Schweigerecht Gebrauch machen. Sein Anwalt Walter Venedey sagte im
Anschluss: „Die Vorwürfe treffen nicht zu. Mein Mann hat gegenüber der
Landesinvestitionsbank keine falschen Angaben gemacht. Denn die
vertraglichen Grundlagen für den Zuschuss der Stadt galten nicht mehr.“

Der Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Frank Winter, sieht bislang
keinen der Anklagepunkte widerlegt. Aus der Aktenlage gehe hervor, dass der
damalige Bürgermeister das Hotelvorhaben befördert habe. Auch weist
Winter darauf hin, dass im Zusammenhang mit den gleichen Vorwürfen
rechtskräftige Strafbefehle gegen den Investor und gegen dessen Anwalt
ergangen seien – mit jeweils über einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung
und Geldstrafen. Theel hingegen wollte ein öffentliches Verfahren. „Ich habe
nichts zu verbergen“, sagte der 61-Jährige beim Prozessauftakt. „Ich gehe
davon aus, dass das Gericht zwischen Dichtung und Wahrheit unterscheiden
wird“.
Immunität galt nicht
Unter den Beobachtern im Gerichtssaal war auch der Landeschef der Linken,
Thomas Nord. Am Schicksal von Otto Theel nehmen die Parteispitze sowie
die Landtagsfraktion großen Anteil. Von den Abgeordnetenkollegen wird er
aufgrund seiner „angenehmen und sachlichen Art“ sehr geschätzt. Dass er
sich persönlich Vorteile verschaffen haben wollen, glaubt keiner. Allerdings
heißt es in Parteikreisen: „Theels Schwäche sind seine Söhne.“ Auch als
Bürgermeister war der frühere Wirtschaftssekretär der SED-Kreisleitung
recht beliebt. Als er 2004 nach zehn Jahren den Bürgermeister-Posten
aufgab, wählten ihn die Bürger direkt ins Landesparlament. Der Landtag
musste die Immunität des Abgeordneten nicht aufheben, die
brandenburgische Verfassung sieht eine solche nur vor, wenn sie eigens
beantragt wird.
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www.welt.de

Süddeutsche Zeitung
17. Mai 2010, 21:13 Uhr - Korruption und Untreue in Rathäusern
Von Sonnengöttern und Spargelpäpsten
Wenn sich Bürgermeister für unantastbar halten, werden sie leicht ein Fall für den
Staatsanwalt, wie die Beispiele Pröckl (Schrobenhausen) und Schröpf (Weiden) zeigen.
Von Uwe Ritzer und Rolf Thym
Bis zuletzt war Sepp Plöckl davon überzeugt: "Die Menschen in Schrobenhausen
beten für mich." Den Organen irdischer Gerichtsbarkeit entging er trotzdem
nicht. Als Plöckl am 5.Juli 2005 das Landgericht von Ingolstadt verließ, war er
faktisch sein Amt als Bürgermeister der oberbayerischen 17.000-Einwohner-Stadt
los und auch seine Pensionsansprüche aus 33 Dienstjahren waren dahin.
"Er schert sich nicht um Recht und Gesetz", hatten die Richter befunden und den
beliebten CSU-Mann wegen Untreue zu 21 Monaten Haft auf
Bewährung verurteilt.
Bürgermeister Josef Plöckl (CSU)
Wegen Untreue zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt: Schrobenhausens früherer
Bürgermeister Josef Plöckl (CSU) (Foto: Foto: dpa)
Allzu großzügig hatte der Bürgermeister in die Stadtkasse gegriffen. Mal zahlte
er die Geburtstagsfeier eines Altenheimleiters, ein anderes Mal ließ er den Hof
des örtlichen Rot-Kreuz-Heimes auf Stadtkosten teeren. Alles wäre halb so
schlimm gewesen, hätte nicht bereits das Amtsgericht Plöckl zu einer
achtmonatigen Bewährungsstrafe plus 10.000 Euro Strafe wegen Korruption
verurteilt. Der hatte sich nämlich zinsgünstige 20.000 Euro von einem
Bauträger geliehen, mit dem er auch von Amts wegen zu tun hatte.

Einsichtig zeigte sich Josef Plöckl, 64, trotz alledem nicht. Er werde bestraft für
"33 Jahre Dienst für Volk, Vaterland und Bürger", jammerte er, und im Übrigen:
"Ich habe nur getan, was Tausende anderer bayerischer Bürgermeister auch
tun." Tatsächlich? Weder Innenministerium noch Landesanwaltschaft können
Auskunft geben, wie viele der knapp 2050 Gemeinde- und Stadtoberhäupter
sich seit der Kommunalwahl 2002 straf- und disziplinarrechtlich verheddert
haben. Es waren einige, und oft ging es darum, dass kommunale Mittel
zweckentfremdet ausgegeben wurden.

Ein Bürgermeister sei kraft Amtes ein Grenzgänger, sagt Hans-Georg Wehling,
der als Politikwissenschaftler seit Jahrzehnten den kommunalpolitischen
Kosmos erforscht. "Die Bevölkerung erwartet von ihm, dass er sperrige und oft
weltfremde Gesetze, die man sich in Berlin oder München ausgedacht hat, an
die tatsächlichen, lokalen Verhältnisse anpasst", sagt Wehling. Nur wer Gesetze
entsprechend zu biegen verstehe, gelte als unbürokratisch und bürgernah.
Und beliebt sein wollen sie alle, schließlich hängt davon die Wiederwahl ab.

"Es ist gefährlich, wenn sich Bürgermeister zu sehr mit den Anliegen der Leute
identifizieren", sagt Peter März, Chef der bayerischen Landeszentrale für
politische Bildung. Noch größer aber ist die Gefahr, im Laufe der Amtszeit zum
selbstverliebten Sonnengott seiner Gemeinde zu mutieren. "Mit jedem
Dienstjahr glauben Bürgermeister immer mehr, sie könnten sich alles erlauben",
sagt Kommunalforscher Wehling. Zumindest dann, wenn sie nur noch von "Ja"-
Sagern umgeben sind. Wer solch ein Umfeld hat, der hat es sich allerdings selbst
geschaffen. Ganz abgesehen davon, dass sich viele Kommunalfürsten ohnehin
nichts sagen lassen.

So ignorierte der 31 Jahre lang amtierende Weidener Oberbürgermeister Hans
Schröpf (CSU) jahrelang Warnungen des Kommunalen Prüfungsverbandes, der
beim Bau der Kläranlage und eines Kanals erhebliche finanzielle
Ungereimtheiten festgestellt hatte. Strafrechtlich zum Verhängnis wurden
Schröpf allerdings nicht abgeführte Nebeneinkünfte. Das Amtsgericht
verdonnerte ihn 2005 per Strafbefehl zu 22.500 Euro Strafe.

Noch einmal so viel musste er als Verantwortlicher für den ungeklärten Verbleib
von Einnahmen einer städtischen Tombola bezahlen. Obgleich damit doppelt
vorbestraft wegen Untreue, Betrugs und Steuerhinterziehung, zeigte Schröpf
weder Einsicht, noch dachte er an Rücktritt. Allen Skandalen zum Trotz billigte
die CSU mit ihrer Stadtratsmehrheit im Mai 2007 Schröpfs Rücktrittsantrag aus
"gesundheitlichen Gründen" und sicherte ihm damit eine stattliche Pension. Die
Wähler im konservativen Weiden quittierten den goldenen Handschlag mit der
Wahl des Sozialdemokraten Kurt Seggewiß zum neuen OB.
Wo der Spaß aufhört
Schrobenhausen ist hingegen nach wie vor fest in CSU-Hand. Der
Lokaljournalist Mathias Petry sagt, Josef Plöckl sei nach wie vor beliebt, habe
seinem CSU-Nachfolger im Wahlkampf geholfen, und auch
Verbandsvorsitzender der Spargelanbauer ist er geblieben. Sonst zapft er im
Wirtshaus seiner Lebensgefährtin Bier. Petry hat über Plöckl ein Buch
geschrieben. "Der Spargelpapst" beschreibt skurrile Zoten aus dem Leben des
schrulligen Gesetzesbrechers. Wann immer irgendwo in Bayern ein
Bürgermeister in die Schlagzeilen gerät, steigen die Verkaufszahlen.

Vielleicht liest es gerade auch der eine oder andere Gredinger. Erst vor wenigen
Wochen wurde in der fränkischen Kleinstadt Bürgermeister Franz Josef Lerzer
(CSU) suspendiert, weil er Navigationsgeräte, Laptops, Kaffeeautomaten und
Handys auf Stadtkosten gekauft hat, die zum Teil in seinem Privathaus gelandet
sein sollen. Staatsanwaltschaft und Landesanwaltschaft ermitteln; Lerzer räumt
die Vorwürfe zum Teil ein, zum Teil bestreitet er sie. Als er nach längerer
Krankheit überraschend wieder den Dienst aufnehmen wollte, jagten ihn
aufgebrachte Bürger und Stadträte aus dem Rathaus. Später demonstrierten
sie mit Trillerpfeifen, Transparenten und Treckern vor Lerzers Haus.

"Wenn es um persönliche Vorteilnahme geht, hört für die Leute der Spaß auf",
sagt Wehling. Das erfuhr auch Donauwörths Alt-OB Alfred Böswald. Kaum dass
er dekoriert mit der Ehrenbürgerwürde 2002 nach 32 Amtsjahren in Ruhestand
verabschiedet wurde, listeten Rechnungsprüfer auf 19 Seiten schwere
Verfehlungen auf. Champagner, Wodka, Bücher, sogar Toilettenpapier soll der
CSU-Mann auf Stadtkosten gekauft und privat genutzt haben. Auch Böswald
sieht sich als Opfer. Einen Strafbefehl über 15.000 Euro hat er dennoch bezahlt.
Wehling - selbst aus Baden-Württemberg - glaubt, dass Rechtsaufsicht und
Justiz in Bayern strenger sind als in anderen Bundesländern.

Darüber gehen die Meinungen allerdings auseinander. Jahrelang prangerte
die SPD in Wellheim vergeblich Untreuehandlungen des CSU-Bürgermeisters an.
Das Eichstätter Landratsamt kam nicht in die Gänge, und als die Justiz die
Untreue endlich feststellte, war sie verjährt. In Wang (Landkreis Freising) wurde
kürzlich Bürgermeister Martin Besenrieder zu 11.700 Euro Geldstrafe wegen
Untreue verurteilt, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Er hatte für
einen neuen Kindergarten die Gemeindekonten horrend überzogen, statt weit
günstigere Darlehen aufzunehmen. Obwohl Rechnungsprüfer bereits 2003 ein
vernichtendes Urteil fällten, geschah jahrelang nichts.
Schattenwirtschaft
In Furth im Wald fielen die Erkenntnisse übergeordneter Prüfer hingegen auf
fruchtbaren Boden. Allerdings kann die mutmaßliche Hauptfigur eines
millionenschweren Schuldenskandals nicht mehr zur Rechenschaft gezogen
werden. Noch während ermittelt wurde, starb CSU-Bürgermeister Reinhold
Macho. Er hatte offenbar über Jahre hinweg unrechtmäßig Kredite
aufgenommen, um die leere Stadtkasse zu füllen.

Etliche Darlehen hatte er nicht im Haushalt ausweisen lassen. Statt der
angegebenen 14 Millionen Euro stand Furth im Wald tatsächlich mit 26
Millionen Euro in der Kreide. Machos Nachfolger Johannes Müller schlägt sich
bis heute mit den Folgen der Schattenwirtschaft herum. Die Staatsanwaltschaft
hat den zweiten Bürgermeister Michael Mühlbauer (CSU) als Teilschuldigen
wegen Untreue und Betruges angeklagt. Die CSU nominierte Mühlbauer nicht
mehr für die Stadtratswahl, wohl aber die Freien Wähler.

Unter der Last eines kuriosen Rechtsstreits kämpft Georg Bruckner (SPD),
Bürgermeister der Stadt Viechtach, um seine Wiederwahl. Er soll die Stadt um
133 342,54 Euro geschädigt haben, weil er einen angeblich günstigen
Stromliefervertrag für die städtischen Einrichtungen nicht unterschrieben hat.
Nun hat ihn sein eigener Stadtrat beim Regensburger Verwaltungsgericht
verklagt. Die CSU in Weiden scheint derweil aus dem Schröpf-Desaster gelernt
zu haben. Sie hat eine Initiative gestartet, wonach jeder Kommunalpolitiker sich
verpflichten soll, im Falle eines Strafbefehls oder einer Verurteilung wegen eines
Vergehen im Amt zurückzutreten.
©SZ vom 15.02.2008

www.sueddeutsche.de